Ahnenforschung: wie geht das?

Brauchen Sie Hilfe bei der Ahnenforschung? Sind Sie ein Anfänger, der einen Stammbaum erstellen möchte, oder eher ein Experte, der eine Familiengeschichte schreiben möchte? Dann sollten Sie unseren Leitfaden konsultieren, damit Sie beginnen können!

Ahnenforschung beziehungsweise Genealogie ist eine spannende Beschäftigung. Das Staatsarchiv bietet hierfür die wichtigsten Quellen – Kirchenbücher und Personenstandsregister – online zur Einsichtnahme an. Lernen Sie hier die Basisquellen und Grundsätze der Ahnenforschung kennen!

Basisquellen

Beim Erstellen eines Stammbaums beginnt man mit den eigenen persönlichen Angaben und fährt dann fort mit den Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern, etc. Zum Schutz des Privatlebens werden Angaben zum Personenstand erst nach Ablauf einer bestimmten Frist für die Öffentlichkeit zugänglich: Sterbeurkunden nach 50 Jahren, Eheschließungsurkunden nach 75 Jahren und Geburtsurkunden nach 100 Jahren. Für die ersten Jahrzehnte müssen Sie sich also auf andere Quellen stützen, wie beispielsweise Familienbücher, Todesanzeigen, Sterbebildchen, Grabinschriften, ...

Personenstandsregister

Sobald Sie Anknüpfungspunkte gefunden haben, die älter als 50 Jahre sind, können Sie die Personenstandsregister konsultieren. Diese werden von der Gemeindeverwaltung geführt und enthalten alle Geburts-, Eheschließungs- und Sterbeurkunden in chronologischer Reihenfolge. Die Urkunden werden meist nach Art in individuellen Aktenreihen registriert. In manchen Fällen werden verschieden Arten Urkunden jedoch in derselben Aktenreihe verzeichnet. Die Register werden in zweifacher Ausführung angelegt: Eine Ausführung bleibt bei der Gemeinde, die andere wird zunächst bei der Kanzlei des Gerichts Erster Instanz hinterlegt und später an das Staatsarchiv überführt. Die Personenstandsregister beginnen um 1796-1797, das Jahr V der damaligen französischen Zeitrechnung.

Die als rechtsgültige Beweismittel angelegten Geburts-, Eheschließungs- und Sterbeurkunden bilden die Grundlage für genealogische Nachforschungen nach 1796.

  • Auf einer Geburtsurkunde sind Name, Vorname(n), Geschlecht, Geburtsort und -datum, und Zeitpunkt der Geburt des Kindes angegeben. Die Urkunden enthalten ebenfalls die Namen und den Wohnort der Eltern. Mitunter wurden auch deren Beruf und Alter vermerkt. In vielen Fällen sind Ausstellungsdatum der Urkunde und Geburtsdatum unterschiedlich.

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  • Auf einer Eheschließungsurkunde sind jeweils Name, Vorname(n), Beruf, Alter, Geburtsort und -datum, und der Wohnort der zukünftigen Ehepartner angegeben. Auch die Namen, Vorname(n), Berufe, Alter und Wohnorte der Eltern und der Trauzeugen sind vermerkt. Es ist besonders wichtig, dass auf der Urkunde vermerkt steht, ob und bei welchem Notar ein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

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    Anlagen zur Eheschließungsurkunde

    Die Unterlagen, die der Standesbeamte vor der Eheschließung empfängt, um zu prüfen, ob alle Bedingungen erfüllt sind, bilden die Anlagen zur Eheschließungsurkunde. Sie enthalten die Auszüge aus den Geburtsurkunden der zukünftigen Ehepartner und aus den Sterbeurkunden der Eltern oder früherer Ehepartner, Zeugnisse über den Militärdienst, Einwilligungsdokumente für die Eheschließung oder Bescheinigungen über geschlossene Eheverträge. Achtung: Von den Anlagen zur Eheschließungsurkunde besteht nur eine einzige Ausfertigung, die beim Gericht aufbewahrt wird und anschließend zum Staatsarchiv überführt wird. Aufgrund ihres Volumens werden die aufbewahrten Anlagen zur Eheschließungsurkunde nicht digitalisiert und online zur Verfügung gestellt. Bei spezifischen Fragen können Sie sich an das Staatsarchiv wenden, in dem die betreffenden Dokumente aufbewahrt werden.

  • Auf der Sterbeurkunde sind folgende Angaben zum Verstorbenen vermerkt: Name, Vorname(n), Wohnort, Beruf, Alter, Geburtsort und -datum. Die Urkunde enthält ebenfalls Angaben zu einem eventuellen Partner, zu den Zeugen, die das Ableben bestätigen, und gegebenenfalls zu den Eltern des Verstorbenen.

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  • Jedes Jahr werden alphabetische Indexe von den Personenstandsurkunden angelegt, die anschließend durch die Gerichtskanzlei in sogenannten Zehnjahrestabellen verarbeitet werden (1851-1860, 1861-1870 etc.). Diese Indexe sind online verfügbar und stellen ein nützliches Hilfsmittel dar, auch wenn sie in einigen Fällen nicht strikt alphabetisch, sondern nur nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens geordnet sind.

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    Da alle Indexe für die Kirchenbücher und Personenstandsregister pro Gemeinde erstellt wurden, müssen Nachforscher zunächst herausfinden, in welcher Pfarrei oder Gemeinde eine Urkunde registriert wurde. Im Allgemeinen ist es (bei Eheschließungsurkunden) diejenige, in der sich der Wohnort der Braut befindet. Im Index oder in der Zehnjahrestafel der betreffenden Pfarrei oder Gemeinde muss dann das Datum und/oder die Folgenummer der Urkunde gesucht werden und anschließend die Urkunde selbst im angegebenen Register. Anhand der darin gefunden Namen lässt sich die Nachforschung dann wieder in den Indexen oder Zehnjahrestabellen weiterführen, bis der älteste (bekannte) Vorfahr identifiziert ist.

Kirchenbücher

Für die Zeit vor 1796 müssen die Nachforschungen in den von den Pfarrern angelegten Kirchenbüchern (Tauf-, Heirats- und Beerdigungsbücher) angestellt werden. Ab dem 16. Jahrhundert wurden die Pfarrer dazu verpflichtet, alle Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle/Beerdigungen schriftlich niederzulegen. Viele dieser Register beginnen erst in der Zeit zwischen 1610 und 1630, und zahlreiche von ihnen sind verloren gegangen. Ferner sollte beachtet werden, dass oft nicht das Datum der Geburt oder des Ablebens registriert wurde, sondern das Datum der Taufe oder der Beerdigung.

Kirchenbücher sind meist in (einfachem) Latein verfasst und enthalten durchweg weniger standardisierte Informationen als die Personenstandsregister.

Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts wurden häufig ausführlichere Informationen registriert: Namen der Väter der Ehepartner, Herkunft von Braut und Bräutigam, Unterschriften der Ehepartner und Trauzeugen, Todesumstände, … Taufen von unrechtmäßigen Kindern (illegitimi) wurden in einigen Fällen separat registriert.

  • Taufurkunden: Der Name des Kindes, das Taufdatum und die Namen der Eltern und Paten.

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  • Eheschließungsurkunden: Datum der Eheschließung und Namen der Ehepartner und Trauzeugen

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  • Beerdigungsurkunde: Name des Verstorbenen, Datum des Ablebens/der Beerdigung und Angaben zur Verwandtschaft.

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  • Neben den Tauf-, Eheschließungs- und Beerdigungsurkunden sind in den Kirchenbüchern mitunter auch andere Arten von Unterlagen vorhanden. In Listen von Kommunikanten, Firmlingen und Beichtkindern wurde festgehalten, wer die Sakramente der Firmung, Eucharistie und Beichte empfangen hat. Das status animarum (Stand der Seelen) stellt eine interessante Quelle dar, die eine Übersicht der einer Pfarrei lebenden Familien bietet, mit Informationen über das Alter der Familienmitglieder, die Erfüllung der Osterpflicht etc.

  • Für die Kirchenbücher wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts pro Gemeinde alphabetische Findmittel angelegt. Diese Verzeichnisse beziehungsweise Indexe sind nach Familiennamen geordnet. Darin wird meist auf ein Datum, eine Seitenzahl oder eine Folgenummer im ursprünglichen Register verwiesen. Einige enthalten mehr Angaben, wie beispielsweise die Namen der Eltern auf einer Taufurkunde. Diese Indexe aus dem 19. Jahrhundert sind jeweils von unterschiedlicher Qualität. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Freiwillige neue und detailliertere Findbücher erstellt, in denen beispielsweise für die Taufen die Kinder nach Familie sortiert sind.

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    Da alle Indexe für die Kirchenbücher und Personenstandsregister pro Gemeinde erstellt wurden, müssen Nachforscher zunächst herausfinden, in welcher Pfarrei oder Gemeinde eine Urkunde registriert wurde. Im Allgemeinen ist es (bei Eheschließungsurkunden) diejenige, in der sich der Wohnort der Braut befindet. Im Index oder in der Zehnjahrestafel der betreffenden Pfarrei oder Gemeinde muss dann das Datum und/oder die Folgenummer der Urkunde gesucht werden und anschließend die Urkunde selbst im angegebenen Register. Anhand der darin gefunden Namen lässt sich die Nachforschung dann wieder in den Indexen oder Zehnjahrestabellen weiterführen, bis der älteste (bekannte) Vorfahr identifiziert ist.

Einsichtnahme

Kirchenbücher

Alle frühmodernen Kirchenbücher im Besitz des Staatsarchivs und nahezu alle andernorts aufbewahrte Register wurden digitalisiert und können online eingesehen werden. Insgesamt werden für das heutige Hoheitsgebiet Belgiens ca. 30.000 Register aus der Zeit vor der Einführung der Personenstandsregister (vor 1796) aufbewahrt. Informationen über fehlende Unterlagen sind von Belang und werden bestmöglich auf der Website angegeben, um unnötige Nachforschungen ins Leere zu vermeiden. Folgendem muss hierbei Rechnung getragen werden:

  • Kriege, Brände und Naturkatastrophen haben zu zahlreichen Verlusten geführt. Insbesondere die Französische Revolution und die Weltkriege haben großen Schaden angerichtet. In vielen Fällen kann nicht mehr nachvollzogen werden, wie und wann Kirchenbücher abhandengekommen sind.
  • Manchmal erwarb eine Kapelle erst im Laufe des 17. oder 18. Jahrhunderts vollständige oder teilweise Pfarrrechte. Dies erklärt, warum erst später Register angelegt wurden. Hierbei handelt es sich nicht per se um eine Lücke, sondern um die späte Gründung einer Pfarrei. Es kann also nützlich sein, in den Registern der Urpfarrei (aus der die neue Pfarrei hervorging) zu suchen.
  • Vor allem in der Zeit 1570-1650 gab in vielen Pfarreien auf dem Lande keine Diener des Kultes. Häufig übernahm dann der Pfarrer einer benachbarten Pfarrei die Registrierung der Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle. In Doppelpfarreien, in denen oft ein einziger Pfarrer diente, konnte dies auch noch später vorkommen.
  • In vielen Städten gab es mehrere Pfarreien mit jeweils eigener Registrierung.
  • Auch Beginenhöfe, Klöster, Abteien und Hospitale führten mitunter eigene Beerdigungsregister.
  • In der Armee waren Feldgeistliche tätig, die die Kinder der Soldaten tauften, Eheschließungen weihten und Sterbefälle registrierten.
  • Ein von Kaiserin Maria Theresia im Jahr 1778 erlassener Edikt schrieb vor, dass Abschriften der Kirchenbücher für die weltlichen Behörden erstellt werden müssen („Theresianische Duplikate“). Dies erklärt, warum für bestimmte Pfarreien zwei Registerreihen gleichzeitig bestehen.

Personenstandsregister

Die Exemplare der Gemeinde können unter Einhaltung der geltenden Beschränkungen hinsichtlich der Öffentlichkeit von Dokumenten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Einige Städte und Gemeinden haben ihre Personenstandsregister bereits digitalisiert und stellen diese Scans online zur Verfügung. Im Auftrag des Staatsarchivs werden auch die Exemplare bei den Gerichten Erster Instanz digitalisiert. Dies ist eine langwierige Angelegenheit, bei der diejenigen Register Priorität genießen, die bereits öffentlich sind. Über „Datum der Aktualisierung“ können Sie den Fortschritt der Digitalisierung verfolgen.

Auch bei den Personenstandsregistern stellt sich das Problem der fehlenden Dokumente.

  • Bei einer Reihe von Gemeinden wurden sowohl das Exemplar der Gemeinde als auch das Duplikat vernichtet (meist während des Ersten oder Zweiten Weltkriegs).
  • Änderungen der Gemeindegrenzen können ebenfalls zu Problemen führen. Falls der Name einer Gemeinde nicht auffindbar ist, gilt es zu bedenken, dass ab 1796 eine Reihe von Gemeinden geteilt oder zusammengeschlossen wurden und sich dadurch die Gemeindegrenzen geändert haben. Des Weiteren muss bedacht werden, dass sich die Angaben aus den Personenstandsregistern auf die Gemeinden vor den Zusammenschlüssen von 1977 beziehen.
  • Nachforschungen in der französischen Zeit gehen nicht immer leicht von der Hand. Die Einführung der Personenstandsregister im Jahr 1796 stieß auf heftigen Widerstand seitens der Geistlichen und der Bevölkerung (die eventuelle Auswirkungen in Bezug auf die Wehrpflicht befürchtete). Viele Register sind beschädigt oder weisen Lücken auf. Oft wurden die ersten Urkunden einfach in den überführten Kirchenbüchern registriert. Um die Lücken am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu füllen, können Nachforscher gegebenenfalls Volkszählungen (beispielsweise die Zählung des Jahres IV), Bürgerwehrlisten und Kirchenbücher aus der „Beloken Tijd“ der Entchristianisierung (von Pfarrern angelegt, die weiter registrierten, obwohl diese Register keine Beweiskraft mehr besaßen) konsultieren.

Querfeldein: Besondere Findmittel online

Die im 19. Jahrhundert verfassten Indexe für die Kirchenbücher und die Zehnjahrestabellen für die Personenstandsregister werden ebenfalls online bereitgestellt. Sie sind unter der jeweiligen Pfarrei oder Gemeinde zu finden, auf die sie sich beziehen. Ihre Qualität fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Zu beachten ist auch, dass die Indexe oft auf Gemeinden aus dem 19. Jahrhundert beruhen. Das heißt, dass sie unterschiedliche Pfarreien aus dem Ancien Regime betreffen können.

Zahlreiche Freiwillige haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an genealogischen Quellen und anderen Dokumententypen in Datenbanken erschlossen. Siehe hierzu auch die Suchfunktion „Analysen von Urkunden“. Diese liefert oft unmittelbar nutzbare Ergebnisse, jedoch bleibt es ratsam, auch die Urkunden selbst durchzusehen.

Nicht zuletzt bestehen noch zahlreiche weitere Indexe und Ahnenforschungsinstrumente, die jedoch aufgrund von urheberrechtlichen Erwägungen nicht auf der Website des Staatsarchivs angeboten werden können. Sie sind an anderer Stelle im Internet zu finden. In unseren Lesesälen können Sie die gedruckten Fassungen von besonderen Findmitteln einsehen. Auch hier sollten die Angaben allerdings überprüft werden.

Vom Stammbaum zur Familiengeschichte

Das Anlegen eines Stammbaums ist der erste Schritt in der Ahnenforschung. Die gefundenen Namen und Daten bilden hierbei das Grundgeäst, das im Laufe der Funde in anderen Quellen weitere Triebe tragen wird. Von vielen einzelnen Personen, die im Stammbaum vorkommen, können kleine Biografien erblühen.

Für das 19. Jahrhundert sind vor allem die Bevölkerungsregister von Nutzen. Je Gemeinde wurden ab 1846 — in großen Gemeinden sogar ab der Französischen Zeit — etwa alle zehn Jahre Volkszählungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurde dann in die Bevölkerungsregister eingetragen und in den zehn darauffolgenden Jahren ergänzt. Pro Viertel wurden alle Familienmitglieder und das dort wohnhafte Personal erfasst und Name, Geburtsort und -datum, Personenstand, Beruf, etc. notiert. Zu vielen Bevölkerungsregistern gehört auch ein Namensregister, das die Suche nach Personen erleichtert. Wenngleich nicht alle Bevölkerungsregister mit der gleichen Sorgfalt geführt wurden, bilden sie dennoch eine einzigartige Quelle für Nachforschungen (Achtung: Erst nach 120 Jahren öffentlich einsehbar). Für die Familiengeschichte im 19. und 20. Jahrhundert können folgende Dokumente ebenfalls von Interesse sein: Bürgerwehrlisten, Erbschaftserklärungen, Heberollen, notarielle Urkunden, etc.

In Bezug auf das Ancien Regime erweist sich das Finden von Informationen etwas schwieriger, aber auch für diese Periode gibt es interessante zusätzliche Quellen. Hierzu zählen unter anderem: Protokolle von Schöffen und Notaren, in denen Übereinkünfte zwischen Personen festgehalten wurden, wie beispielsweise Verpachtungen und Vermietungen, Verkäufe, Darlehen und Bürgschaften, Eheverträge, Testamente, etc. Weitere genealogische Sekundärquellen für das 17. und 18. Jahrhundert sind Erbschaftsinventare, Waisenregister, Volkszählungen, Heberollen, Rechnungsbücher von Kirchen, Armentafeln und Dörfern, Prozessakten, etc.

Die meisten dieser Quellen können in den Lesesälen des Staatsarchivs konsultiert werden. Als Ausgangspunkt für Nachforschungen eignen sich besonders die lokalen Archive der Dörfer, in denen die Vorfahren lebten. Diese können mit der Suchfunktion „Archivinventare“ durchforstet werden. Eine stetig steigende Anzahl solcher Dokumente steht online zur Verfügung.

Kontakt

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