Inventar Archivbestand Belgischer Rundfunk (BRF) (1945-2007)

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Archive

Name: Belgischer Rundfunk (BRF)

Period: 1945-2017

Inventoried scope: 22,2 linear meters

Archive repository: State archives in Eupen

Heading : Education, Culture and Science

Inventory

Authors: Quadflieg, Peter

Year of publication: 2019

Code of the inventory: 3-134

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Archivbildner

Name

Kurzname: Belgischer Rundfunk (BRF), Langname: Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft, öffentlich-rechtliche Einrichtung (BRF); Vorgängerbezeichnungen 1977-1987: Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum für deutschsprachige Sendungen, öffentlich-rechtliche Einrichtung (BRF); 1964-1977: Belgischer Hör- und Fernsehfunk, Sendungen in deutscher Sprache (BHF); 1945-1964: Émissions en langue allemande (Sendungen in deutscher Sprache) der RTB (ELA).

Behördengeschichte

Bereits vor 1937 wurden erstmals Radiosendungen in deutscher Sprache durch den belgischen privaten Rundfunksender "Radio Verviers" mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Post, Telefon und Telegrafie (PTT) verbreitet. Täglich wurde am frühen Morgen eine halbstündige Sendung auf Deutsch ausgestrahlt. (1)
Ab 1938 wurde mit staatlichen Mitteln ein Studio in Eupen eingerichtet, das von der Deutschsprachigen Rundfunkvereinigung Belgiens (DRB) betrieben wurde. Vor dem Kriegsausbruch, im Oktober 1939, wurde der Sendebetrieb nach Brüssel verlegt. Die Inhalte der Sendungen wurden zumeist auf Grundlage des französischen Programms des Nationalen Rundfunkinstituts (Institut national de radiodiffusion - INR) erarbeitet. Nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Belgien am 10. Mai 1940 wurde der Sendebetrieb eingestellt.
Nach der Befreiung Belgiens und der Rückgliederung der sogenannten Ostkantone 1944/45 wurde die Idee eines deutschsprachigen Programms des INR neu aufgegriffen. Die erste Sendung wurde am 1. Oktober 1945 um 17:20 Uhr mit einer Länge von 20 Minuten ausgestrahlt. Leiterin und einzige feste Mitarbeiterin des Programms, welches auf den Namen "Sendungen in deutscher Sprache (Émissions en langue allemande - ELA)" getauft wurde, war die aus Duisburg (Deutschland) stammende Journalistin Irene Janetzky. Hauptinhalte des Programms waren belgische und internationale Nachrichten, eine Tageschronik und ein französischer Sprachunterricht sowie Musikstücke.
Im Jahr 1946 traten mit dem Journalisten Kurt Grünebaum und seiner Frau Alice Grünebaum zwei weitere Mitarbeiter zu den ELA. Ab 1951 wurde der Mitarbeiterstab mit Fritz Fröhlich und Hermine Fröhlich durch ein weiteres Ehepaar ergänzt. Im vierten Jahr des Bestehens der ELA wurden diese um 10 Minuten auf eine halbe Stunde Programm ausgeweitet. Bis 1952 blieben die Arbeitsbedingungen, sowohl was die materielle Ausstattung als auch die Abhängigkeit von der journalistischen Arbeit der frankophonen Kollegen des INR anbetraf, sehr bescheiden.
Ab 1952 begann die schrittweise Aufspaltung des nationalen belgischen Rundfunkinstituts. Die ELA wurden nun der Aufsicht des gemeinsamen Generaladministration und der technischen und administrativen Betreuung im Wechsel den frankophonen und flämischen Diensten des Instituts unterstellt.
Zu einem weiteren Professionalisierungsschub des deutschsprachigen Rundfunks kam es Anfang der 1960er-Jahre vor dem Hintergrund der Auflösung des INR und der Gründung der jeweilig einsprachigen Rundfunkdienste Radio-Télévision Belge (RTB) und Belgische Radio en Televisie (BRT). Zur Koordinierung, insbesondere der gemeinsam genutzten Infrastrukturen, wurde das Institut für gemeinsame Dienste (Institut des sevices comunnes/ Instituut van de Gemeenschappelijke Diensten ISC/IGD) geschaffen, dem die ELA, die 1964 in "Belgischer Hör- und Fernsehfunk, Sendungen in deutscher Sprache (BHF)" umbenannt wurden, direkt zugeordnet waren. Die Betreuung jenseits der gemeinsamen Dienste übernahmen RTB/BRT im Wechsel.
Ab 1960 verfügten die ELA für die Erarbeitung ihres nun zweistündigen Programms (19 bis 21 Uhr) über einen eigenen Büroraum im Funkhaus an der Place Flagey in Brüssel und ab 1961 kontrollierte ein Beratender Kulturausschuss der Sendungen in deutscher Sprache das Programm. Besetzt wurde der Ausschuss mit Repräsentanten der politischen Parteien aus Ostbelgien. Gleichzeitig konnte mit der Einführung der Ultrakurzwelle und der Verlegung der Ausstrahlung auf den Sender Bol d'Air in Ougrée die Empfangsqualität der Sendungen im deutschsprachigen Belgien deutlich verbessert werden. Ende der 1960er-Jahre wurde dann für den BHF zusätzlich ein Sender in Recht in Betrieb genommen. Bis 1972 wurde die Sendezeit auf siebeneinhalb Stunden in drei Fenstern morgens, mittags und abends erweitert. Entsprechend stieg auch das Budget des deutschsprachigen Rundfunkdienstes.
Auch das Personal wurde durch die Einstellung des Journalisten Peter Moutschen bereits 1961 erweitert. 1974 sollte er Nachfolger Janetzkys als Direktor des BHF werden. Im weiteren Laufe der 1960er-Jahre traten weitere Journalisten und ein Musikprogrammgestalter hinzu. Nun wurde auch auf freiberuflicher Basis eine Lokalberichterstattung aus dem deutschen Sprachgebiet aufgebaut. Bereits seit 1960 wurde mit der religiösen Sendung "Glaube und Kirche" wieder ein regelmäßiges Format direkt durch RTB/BRT-Techniker in Eupen aufgezeichnet. Nachdem diese Praxis sich bewährt hatte, folgten zunächst weitere Sendungen, die vor Ort produziert wurden und schließlich 1975 die Einrichtung eines BHF-Regionalstudios in Eupen (Hochstraße 91). Die feierliche Eröffnung fand am 1. Oktober 1975 durch den Präsidenten des Rats der deutschen Kulturgemeinschaft (RdK), Johann Weynand (CSP), statt.
Die Föderalisierung Belgiens wirkte sich auch auf die Organisation des Rundfunkwesens aus, das sich bis Ende der 1970er-Jahre zunehmend dezentralisierte und schließlich aufspaltete. Nach der Einrichtung der Kulturgemeinschaften infolge der ersten Staatsreform 1973 wurde die politische Aufsicht über die jeweiligen Rundfunkdienste den Gemeinschaften übertragen. Für den BHF bedeutete dies, dass er seit dem 10. Juli 1973 der Aufsicht eines Rundfunkausschusses des RdK unterstand, der den Beratenden Kulturausschuss ablöste. Anfang 1977 wurde die Aufteilung des ehemaligen INR in zwei unabhängige Sender durch die Gründung der Radio-Télévision belge de la Communauté française (RTBF) und die Belgische Radio- en Televisieomroep Nederlandstalige Uitzendingen (BRTN), die 1998 ihren Namen in Vlaamse Radio- en Televisieomroeporganisatie (VRT) abänderte, vollendet. Gleichzeitig wurde mit dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum für deutschsprachige Sendungen (BRF) eine eigene Anstalt öffentlichen Rechts für die deutsche Kulturgemeinschaft gegründet. Als entsprechende Rechtsgrundlage diente das "Gesetz vom 18. Februar 1977 zur Festlegung gewisser Bestimmungen über den öffentlichen Dienst des Rundfunks und Fernsehens". Für die Festlegung des Budgets und die politische Aufsicht war nun ausschließlich der RdK verantwortlich.
Nach der Gründung des BRF wurde der Sendebetrieb sukzessive ins deutsche Sprachgebiet verlegt. Zum 1. Juli 1979 siedelte die Hauptredaktion von Brüssel nach Eupen in eine neu erworbene Immobilie (Herbesthaler Straße 82) um. Ab dem 1. Januar 1980 bildete die Brüsseler Redaktion nur noch eine Nebenstelle des BRF. In Sankt Vith nahm 1983 in einer bereits 1979 erworbenen Immobilie (Malmedyer Straße 25) ein zweites Regionalstudio des BRF seinen Betrieb auf.
Parallel zu dieser organisatorischen Neuaufstellung wurde 1983 der Ganztagessendebetrieb aufgenommen und das Personal in mehreren Einstellungsrunden deutlich vergrößert. Neben dem Aufbau der eigenen organisatorischen Strukturen wurde gleich mehrfach die Programmstruktur und das Angebot an Radiosendungen novelliert. Diese nicht immer unumstrittenen Veränderungen am Programm spiegelten auch die Veränderten Hörerinteressen wider oder versuchten neue Zielgruppen, etwa Jugendliche mit der Sendung "Contra-Re", zu erreichen. Der beständige Wandel der Programmstruktur setzte sich auch in den folgenden Jahrzehnten fort.
Parallel zum Radioprogramm wurde seit dem Bestehen des BRF der Aufbau eines eigenen Fernsehangebots projektiert. Bereits am 9. April 1977 wurde die erste Fernsehsendung in deutscher Sprache produziert. Im Laufe der 1980er-Jahre folgten weitere "Testsendungen" insbesondere Diskussionsrunden zu politischen Wahlen. Da der Aufbau eines eigenen durchgehenden Fernsehprogramms die Ressourcen des BRF überforderte, wurden Ende der 1980er-Jahre die Bemühungen intensiviert, einen Kooperationspartner für die Ausstrahlung eines Fernsehprogramms mit "BRF-Fenster" im terrestrischen Sendebetrieb über einen eigens zugeteilten Kanal zu finden. Nachdem Verhandlungen mit mehreren Sendern (darunter M-TV Deutschland, Sat.1 und VOX) gescheitert waren, konzentrierte sich der BRF auf die Verbreitung seines Programms im belgischen Kabelnetz.
Ab dem Jahr 1993 strahlte der BRF wöchentliche viertelstündigen TV-Sendungen ("Maskerade" und "MAG") über die RTBF bzw. den Lokalsender Télévesdre (seit 2018: Vedia) aus. Diese Formate wurden ab dem 3. Oktober 1999 zu einem tägliches Fernsehmagazin ("10vor") ausgebaut und im Kabelnetz unter dem Sendernamen KA 3 verbreitet. Es folgte die Programmerweiterung um ein Gesundheitsmagazin ("Fit und Gesund"), zudem produzierte der Bürgerfunk Offener Kanal Ostbelgien (OK) Inhalte, die wie auch Reportagen des BRF zu besonderen Themen über KA 3 ausgestrahlt wurden. Im Jahr 2004 erhielt die Nachrichtensendung "10vor" ihren heutigen Namen "Blickpunkt" und wurde um fünf Minuten verlängert. Die Programminhalte des OK werden seitdem über einen eigenen Kabelfensehkanal verbreitet und KA 3 erhielt den Namen BRF-Fernsehen. Nach einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2014 wurden das Format "Blickpunkt" und die aktuellen Fernsehbeiträge von der primären Ausstrahlung im Fernsehen gelöst. So wird BRF TV heute nicht nur im (digitalen) Kabelfernsehen, sondern auch und primär über das Internet als Stream, über digitale Pay-TV-Angebote und zweimal täglich auf Euronews im Bouquet der RTBF über DVB-T verbreitet.
Auch was seine Infrastrukturen anbelangte, hat sich der BRF immer wieder modernisiert. Dies betraf nicht nur die Sendetechnik und die Verbreitungskanäle, sondern auch die Gebäude. So konnten die bereits seit 1979 betriebenen Planungen für ein neues Funkhaus in Eupen 1995 mit dessen Eröffnung am Kehrweg 11 abgeschlossen werden. In der Eifel wurde das Studio in Sankt Vith bis 2002 mehrfach modernisiert, da sich die Planungen und der Bau des seit längerer Zeit geplanten Kulturzentrums der Stadt verzögerten. Am 16. September 2009 konnte schließlich das "Triangel" eröffnet werden, in das der BRF Lokalstudio Eifel verlegte.
Eine weitere organisatorische Veränderung, die sich bereits seit den 1980er-Jahren andeutete, betraf die Teilkommerzialisierung des Senders. Nachdem bereits seit Mitte der 1980er-Jahre nicht kommerzielle Werbung ausgestrahlt wurde, wurde landesweit 1989 die Möglichkeit geschaffen, in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch kommerzielle Werbung zu schalten. Der BRF nutzte nun ebenfalls diese Einnahmemöglichkeit und professionalisierte seine Vermarktungsstrukturen durch die Gründung der Aktiengesellschaft Werbung im BRF (WIB) 1991. Anteilseigner des Unternehmens waren die Copa Media SA (die bereits 1993 wieder ausschied), die Regie Média Belge (RMB) und der BRF. Die kommerzielle Vermarktung wurde dann 1993 der RMB übertragen, die ihrerseits ein Tochterunternehmen der RTBF ist. Im Jahr 2014 übernahm dann die 1995 gegründete private Firma Media.Concept PGmbH die exklusive kommerzielle Vermarktung des BRF.
Einen weiterern Vorstoß im Bereich der Kommerzialisierung bildete die Gründung der Radio 3000 AG, deren Anfänge in die Mitte der 1980er-Jahre zurückreichen. Ziel war es, einen privaten Radiokanal mit euregionaler Ausrichtung aufzubauen. Der Sender selbst erhielt schließlich den Namen 100,5 - Das Hitradio und nahm 1998 seinen Sendebetrieb auf, für den Räumlichkeiten und Technik im BRF-Funkhaus genutzt werden. Anteilseigner der Betreibergesellschaft Radio 3000 waren ursprünglich die BRF Media AG (mit 51 Prozent) und die saarländische Radio Salü - Euro-Radio Saar GmbH (mit 49 Prozent). 2004 wurde die Radio 3000 AG in regioMedien AG umbenannt.
Ebenfalls 1998 ging die BRF Media AG aus der WIB AG hervor, die eine Kapitalerhöhung erfuhr und an der sich nun mit 40 Prozent auch die Ostbelgieninvest AG, eine durch die Wallonische Region und private Unternehmen getragenen Risikokapitalgesellschaft, beteiligte. 2001 wurde die Deutschsprachige Gemeinschaft zunächst mit 28,6 Prozent Teilhaberin an der BRF Media AG und stockte ihren Anteil 2007 und 2009 durch die Übernahme der Anteile der Ostbelgieninvest AG und des BRF auf 85,7 Prozent auf. Einziger weiterer Anteilseigner blieb mit 14,3 Prozent die RMB. Die Gesellschaft erhielt 2009 den Namen Proma AG.
Nach 2010 gaben die Proma AG und Radio Salü 20 Prozent ihrer Anteile der regioMedien AG an weitere Anteilseigner ab, sodass sich die Besitzverhältnisse bei der Betreibergesellschaft von 100,5 - Das Hitradio nun wie folgt darstellten: Proma AG 40,8 Prozent, Radio Salü 39,2 Prozent, PFD Pressefunk GmbH (eine Zwischenholding der Rheinischen Post Mediengruppe Düsseldorf) zehn Prozent, Zeitungsverlag Aachen fünf Prozent und Grenz-Echo AG fünf Prozent.
Mithin ist der BRF zwar weder an der Proma AG noch an der regioMedien AG direkt beteiligt, gleichwohl bestehen wichtige Beziehungen, da die regioMedien AG Dienstleistungen beim BRF einkauft und Räume mietet. Die Proma AG stellt entsprechend der Richtlinie der Europäischen Union 2002/21/EG zudem die Sendeanlagen zur Verfügung, die für die Ausstrahlung des BRF-Programms benötigt werden, da diese nicht (mehr) Eigentum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst sein dürfen.
Zu einer weiteren weitreichenden strukturellen Änderung kam es 2001. Das Hörfunkprogramm des BRF wurde in zwei Wellen mit unterschiedlicher Musikausrichtung getrennt. Während der Sender BRF 1 vornehmlich Rock- und Popmusik ausstrahlt, konzentriert sich BRF 2 auf die Musikrichtungen Schlager und Volksmusik. Im Laufe der Jahre differnzierten sich die gemeinsamen und getrennten Sendeinhalte aus.
Ebenfalls 2001 wurde das Gemeinschaftsprogramm BRF-DLF in Brüssel auf der UKW-Frequenz 95,2 MHz in Betrieb genommen. Dieses 24-Stunden-Programm speist sich aus Beiträgen der beiden beteilligten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten BRF und Deutschlandfunk Köln.
Mit der Einrichtung einer Onlineredaktion 2004 erfolgt der Eintritt des BRF auch im Bereich der Internetberichterstattung. Heute unter dem Produkt "BRF Nachrichten" zusammengefasst, werden nicht nur die Programminhalte des Rundfunks und der TV-Beiträge über die Internetseite und eine angeschlossene Mediathek bereitgestellt, sondern auch webexklusive Inhalte, beispielsweise im TV-Bereich erarbeitet und verbreitet. Als zusätzliche Kanäle neben www.brf.be fungieren dabei auch die entsprechenden Präsenzen in den Sozialen Medien Twitter, Facebook und youtube.

Befugnisse und Aufgaben

Mit Gründung des BRF durch das Gesetz vom 18. Februar 1977 wurde die Aufsicht und die Regelungskompetenz für die Organisation des Senders der deutschen Kulturgemeinschaft, ab 1984 der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) übertragen. Zur Organisation des BRF erließ der RdK am 4. Juli 1977 den "Erlass mit Verordnungscharakter über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum für deutschsprachige Sendungen".
Der Erlass definierte als Aufgabe des BRF in Artikel 1, "das Kultur- und Kunsterbgut der deutschen Kulturgemeinschaft bekannt zu machen und eine enge Zusammenarbeit mit den anderen belgischen und den ausländischen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu sichern." Dieser sehr weitreichende Auftrag wurde lediglich durch eine Verpflichtung zur "strengen Objektivität [..] ohne vorherige Zensur der Regierung" sowie ein Verbot von "Sendungen [...], durch die Gesetze oder das Gemeinwohl, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten [...], [der] Frieden und die Zusammenarbeit mit den anderen Kulturgemeinschaften Belgiens gefährdet, die Überzeugungen eines anderen verletzt oder [andere] Staaten beleidigt" werden könnten, eingeschränkt. Zudem wurde dem Rundfunkzentrum untersagt, kommerzielle Werbung auszustrahlen (Artikel 2, § 1).
Nach der Gründung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde der Erlass 1986 durch das "Dekret über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 27. Juni 1986" ersetzt, das seinerseits mehrfach novelliert wurde und bis heute die Rechtsgrundlage für die Arbeit des BRF bildet. In ihm wird der Auftrag des BRF wie folgt definiert: Der BRF "sorgt nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit dafür, dass in Bezug auf Programm- und Empfangsqualität alle Bewohner des deutschen Sprachgebiets gleichmäßig und ständig mit zwei linearen auditiven Mediendiensten und einem linearen televisuellen Mediendienst versorgt werden. Es sorgt darüber hinaus dafür, dass deutschsprachige Bewohner außerhalb des deutschen Sprachgebiets mit mindestens einem linearen auditiven und einem linearen
televisuellen Mediendienst versorgt werden. Zum Versorgungsauftrag zählt auch die Bereitstellung von mit linearen Mediendiensten im Zusammenhang stehenden nichtlinearen Mediendiensten [...]" (Artikel 1.2). Auch die Programminhalte werden nun klar definiert. Sie umfassen u.a. "die umfassende Information der Bevölkerung über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen; [..] die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens; [..] die Förderung der Identität der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration; [..] die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration; [...] die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots; [..] die Darbietung von Unterhaltung [...]; [..] die Verbreitung und Förderung von Jugend-, Schul- und Erwachsenenbildung und die Förderung der Medienkompetenz; [..] die Information über Themen der Gesundheit und des Natur-, Umwelt- sowie Verbraucherschutzes unter Berücksichtigung der Förderung des Verständnisses über die Prinzipien der Nachhaltigkeit; [und] [..] die Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung [...]" (Artikel 1.3).

Organisation

Als Aufsichtsgremium wurde bereits durch das Gesetz vom 18. Februar 1977 der Verwaltungsrat des BRF (VR) geschaffen, der sich aus Vertretern der im Rat der deutschen Kulturgemeinschaft (seit 1984 Rat der Deutschsprachigen Gemeischaft, seit 2004 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) vertretenen Parteien proportional zusammensetzt. Den neun ersten Mitgliedern 1977 stand der erste Verwaltungsratspräsident, Heinrich Cremer (CSP), vor. Zur Entlastung des VR wurde gleichzeitig ein verkleinertes Gremium für die Bewältigung des Tagesgeschäfts eingerichtet. Diesem Ständigen Ausschuss des VR gehören neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des VR je ein Vertreter der im Legislativorgan der Gemeinschaft vertretenen Parteien an.
Die Organisation des BRF regelte zunächst der RdK-Erlass vom 4. Juli 1977 und ab 1986 das BRF-Dekret von 27. Juni 1986. Die erste Besetzung des Verwaltungsrates erfolgte mit dem "Erlass mit Verordnungscharakter bezüglich der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums für Deutschsprachige Sendungen" vom 4. Juli 1977. Erneuerungen erfolgten jeweils zum Beginn der Legislaturperioden. Präsidenten des Verwaltungsrates waren seitdem:
1977-1985 Heinrich Cremer
1985-1986 Alfred Küchenberg
1986-1990 Robert Nelles
1990-1993 Kurt Klein
1993-1995 Herbert Ossemann
1995-1999 Jean-François Crucke
1999-2004 Herbert Ossemann
2004-2010 Arnold François
2010-2014 Dirk Vandriessche
2014- Ralph Urfels
Im Jahr 1979 gab sich der BRF zusätzlich zu den Regelungen des Erlasses vom 4. Juli 1977 seine erste Geschäftsordnung, die seitdem mehrfach überarbeitet wurde. Wichtige Regeln für die Funktion der Verwaltungsgremien waren bereits im Erlass mit Verordnungscharakter vom 4. Juli 1977 definiert worden.
Im Tagesgeschäft wird der BRF von einem Direktor und einem Direktionsrat geführt, dem neben dem Direktor die Abteilungsleiter angehören. Seine Aufgaben bestehen insbesondere darin, den Informationsaustausch zwischen den Abteilungen zu gewährleisten, Stellungnahmen in Personalfragen abzugeben und Gutachten zu aktuellen Fragen zu erstellen. Gleichzeitig diente der Direktionsrat auch der Abstimmung des Programmablaufs, insbesondere im Vorfeld besonderer Sendetage (wie Karneval, Weihnachten, Fest- und Feiertagen) sowie der Vorplanung des Programms allgemein. Den Vorsitz des Direktionsrates führt der Direktor. Ihm fallen nach der Geschäftsordnung des BRF die Leitung sämtlicher Einrichtungen des BRF, die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates, die Vertretung des BRF nach innen und außen und die Verantwortung für die Programmplanung zu. Bis zu einer festgelegten Höchstgrenze besitzt er auch bezüglich der Ausgaben des Hauses procura. Die Ernennung zum Direktor erfolgt durch einen Verwaltungsratsbeschluss, zuletzt infolge eines Einstellungsverfahrens, auf zehn Jahre und kann verlängert werden. Die bisherigen Direktoren des BRF waren:
1977-1990 Peter Moutschen
1990-2010 Hans Engels
2010-2012 Arthur Spoden (ad interim)
2012- Toni Wimmer
Die Anzahl der Abteilungen variierte im Laufe der Entwicklung des BRF. So lag sie beispielsweise im Jahr 1999 bei vier (Verwaltung; Redaktion Hörfunk/Fernsehen - Öffentlichkeitsarbeit; Musikredaktion; Technik), während sie zur Zeit noch bei drei liegt (Verwaltung und Personal; Produktion und Technik; Programm). Die Abteilungen werden jeweils durch einen Abteilungsleiter geführt, wobei der Leiter der Programmabteilung den Titel Chefredakteur trägt und der Wortredaktion vorsteht. Die bisherigen Chefredakteure des BRF waren:
1979-1992 Peter Thomas
1993-1996 Paul Maraite
1997-2017 Rudi Schröder
2017- Stephan Pesch
Infolge einer Umstrukturierung nach einem durch eine externe Beratungsfirma durchgeführten Audit wurde 2014 die Leitung der Abteilung Programm einem Programmleiter unterstellt. Diese Aufgabe führt Oliver Krickel aus, der hierarchisch über den Chefredakteur angesiedelt sämtliche Produkte des Senders (BRF 1, BRF 2, BRF-DLF, BRF Nachrichten (online Inhalte) und BRF-Fernsehen) koordiniert. Neben den Abteilungsleitern gehören nun auch der Chefredakteur und der Produktionsmanager, der der Abteilung Produktion und Technik zugehörig ist, jedoch primär die Koordination zwischen redaktioneller Arbeit und technischer Produktion übernimmt, dem Direktionsrat an.
Als direkter politischer Ansprechpartner und mittelbarer Aufsichtsminister (über den VR) fungiert der Minister bzw. die Ministerin. Er oder sie wird dabei vom zuständigen Fachbereich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt. Bisherige Medien-Minister waren:
1984-1986 Marcel Lejoly (SP)
1986-1990 Bruno Fagnoul (PFF)
1990-2004 Karl-Heinz Lambertz (SP)
2004- Isabelle Weykmanns (PFF)

Archivbestand

Geschichte des Archivbestandes

Bereits 2013 wurde erstmalig eine Inspektion des BRF-Archivs auf Bitten des BRF durch Staatsarchivare des Eupener Staatsarchivs durchgeführt. Der BRF begann infolge mit einer Digitalisierungskampagne, um ein zeitgemäßes Produktionsarchiv, primär zur eigenen Verwendung, aufzubauen.
Im Jahr 2017 wurde auf Grundlage der ersten Sichtung von 2013 das Papierarchiv des BRF einer neuen Inspektion unterzogen. Schnell wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die historischen Papierbestände, für die keine Verwendung beim BRF mehr besteht, an das Staatsarchiv in Eupen abgegeben werden sollten und sowohl die im Funkhaus Eupen, als auch bei den Studios in Brüssel und Sankt Vith befindlichen Unterlagen umfassen sollten.

Übernahme des Archivbestandes

Die Akzessionierung erfolgte dann auf Bitten des BRF und in Anwendung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Staatsarchiv, das vorsieht archivwürdige Unterlagen zur Endarchivierung an das Staatsarchiv in Eupen abzugeben. Die Nutzungsmodalitäten richten sich dann nach den Regelungen des Archivgesetzes vom 29. Juni 1955 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Bewertung wurde in drei Terminen am 13. Dezember 2017 im Funkhaus des BRF in Eupen, am 6. Februar 2018 im BRF-Studio Sankt Vith und am 22. Februar 2017 im BRF-Studio Brüssel durch den Verfasser des vorliegenden Inventars durchgeführt. Die Unterlagen wurden nach den Bewertungsterminen vom BRF an das Staatsarchiv in Eupen abgegeben.
Die vorgelegten Unterlagen hatten einen Umfang von ca. 150 laufende Meter. Übernommen wurden etwa 28 laufende Meter.

Inhalt

Der Bestand umfasst Unterlagen zu unterschiedlichsten Themenbereichen. Das Rückgrat bilden die langen Serien von Protokollunterlagen der Verwaltungsgremien (Verwaltungsrat und Ständiger Ausschuss des Verwaltungsrats, sowie partiell des Personalrats) für die Zeit zwischen dem Entstehen des BRF und ca. 2008. Diese, die Entwicklung des BRF dokumentierenden, Unterlagen werden durch Korrespondenzbände ergänzt, die die Kommunikation mit dem jeweiligen Aufsichtsminister und mit sonstigen Partnern abbilden. Die Folgen strategischer Maßnahmen sind ebenfalls in den vorhandenen Meinungs- und Zufriedenheitsumfragen sowie in Broschüren, Festschriften, Presseausschnittssammlungen und Strategiepapieren ablesbar.
Interne Organisationsmaßnahmen aber auch der Tagesbetrieb schlagen sich vor allem in den Dienstnoten und Rundschreiben an das Personal nieder. Zu einzelnen, besonders wichtigen Entscheidungsprozessen liegen spezielle Dossiers vor. Dies betrifft beispielsweise die Sendetechnik und das Liegenschaftsmanagement sowie die Programmplanung. Zudem sind die (halb-)kommerziellen Aktivitäten des BRF sowie die Entwicklung von dessen Budget in den entsprechenden Akten dokumentiert.
Die personelle Entwicklung des BRF lässt sich durch die in Auswahl überlieferten Anwerbungsunterlagen für verschiedene Dienstposten und Laufbahngruppen und durch die zu einzelnen Mitarbeitern angelegten Dossiers nachzeichnen. Juristische Auseinandersetzungen, nicht nur im Personalbereich, bilden einen weiteren Teil der Überlieferung.
Die Sendeinhalte sind in Sendemanuskripten, Programmtabellen und -schemata greifbar. Diese in Auswahl überlieferten Unterlagen zeigen auch die Veränderung in der Programmstruktur, inhaltlichen Ausrichtung und im Moderationsstil auf. Sie werden ergänzt durch einige wenige journalistische Recherchedossiers sowie durch umfangreiche Korrespondenzbände mit Feedback von Zuhörern. Ergänzt werden diese Unterlagen durch Dossiers zu einzelnen, vom BRF durchgeführte öffentliche Veranstaltungen.

Sprache und Schrift

Die Unterlagen liegen zumeist in maschinenschriftlicher Form in deutscher und sehr viel seltener in französischer Sprache, in seltensten Fällen auch in weiteren Sprachen wie Niederländisch oder Englisch vor.

Bewertung und Kassation

Die Bewertung erfolgte als Stichprobenbewertung im Rahmen der oben genannten Bewertungstermine. Da bisher keine Unterlagen des BRF im Staatsarchiv in Eupen vorlagen wurden insbesondere Unterlagen zur Senderorganisation und die Unterlagen der Verwaltungsgremien vollständig übernommen. Manuskripte von Hörfunk- bzw. TV-Sendungen wurden als Stichprobenauswahl übernommen. Gleiches galt für Unterlagen im Zusammenhang mit der Rekrutierung neuer Mitarbeiter. Unterlagen der Vorgängerorganisationen des BRF, also des BHF und der ELA, wurden vollständig übernommen. Zur Vernichtung freigegeben wurden hingegen Periodika anderer Institutionen, Zeitungsausschnittssammlungen, wenn sie keinen Mehrwert im Vergleich zu den in der Zeitungs- und Zeitschriftensammlung des Staatsarchivs aufbewahrten Publikationen boten, sowie Dubletten von Unterlagen. Nicht übernommen wurden zudem Buchungsunterlagen (Rechnungen, Quittungen, Buchungsliste, Kontenauszüge) innerhalb der Buchhaltungsunterlagen, die keinen Mehrwert boten.
Während der Erschließung wurden in kleinem Umfang Mehrfachdrucke von Druckschriften, insbesondere Auszüge aus dem Belgischen Staatsblatt ausgesondert und nachkassiert.

Zu erwartender Zuwachs

Spätere Nachträge durch die Übernahme weiterer Akten des BRF sind zu erwarten.

Ordnung

Die ursprüngliche Ordnung der Unterlagen war äußerst heterogen. Ein Aktenplan oder ein Aktenbestandsverzeichnis existierten nur in rudimentärer Form für die Unterlagen des VR. Die meisten Unterlagen waren in Stehordnern gelagert. Für einen Teilbereich (Handakten des ehemaligen BRF-Direktors Hans Engels) waren die Vorgänge lose und teilweise auch als Blattstapel in Umzugskisten verpackt. So mussten die Vorgänge zu nicht unerheblichen Teilen bei der archivischen Verzeichnung gebildet werden.
Die Gliederung des Bestandes konnte sich nicht an der Ursprungsgliederung orientieren, da kein übergreifendes Klassifikationssystem identifiziert werden konnte. Aus diesem Grund und um einen möglichst intuitiven Einstieg in die Gliederung des Bestandes zu ermöglichen, wurden 17 Hauptthemenfelder identifiziert, deren Reihung den Hauptabteilungen des BRF folgen. Nach den Vorakten aus der Zeit der ELA bzw. des BHF folgen die Gliederungspunkte III. bis VIII. aus dem Bereich der allgemeinen und Personal-Verwaltung, der Gliederungspunkt IX. zu technischen Fragen und die Gliederungspunkte X. bis XIII. zur journalistischen Produktion und Öffentlichkeitsarbeit. Den Themen "Werbung" (XV.), "TV-Produktion" (XVI.), "Privatrechtliche Tochterunternehmen" (XVI.) und der Sammlung von Fotgrafien (XVII.) wurden auf Grund ihrer Sonderstellung einzelne Gliederungspunkte zugeordnet. Die Untergliederung erfolgt primär sachthematisch, dort wo es sich anbot, auch nach den drei Standorten des BRF (Studio Eupen, Studio Brüssel, Studio Sankt Vith). Innerhalb eines Gliederungspunktes wurden die Akten chronologisch sortiert. Aus Gründen der Arbeitseffizienz wurden die Akten aus dem Bestand durchverzeichnet und auf eine Neunummerierung nach Zuordnung zu den Gliederungspunkten verzichtet.

Nutzungsbestimmungen und Sperrfristen

Die Unterlagen unterliegen den allgemeinen und personenbezogenen Sperrfristen nach dem Archivgesetz vom 24. Juni 1955 und den Königlichen Erlassen zur Anwendung dieses Gesetzes sowie, bei personenbezogenen Unterlagen, dem Gesetz über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vom 30. Juli 2018. Die Dauer der entsprechenden Sperrfristen ist im Inventar zu jeder noch gesperrten Verzeichnungseinheit angegeben. Die allgemeine Sperrfrist beträgt gemäß dem Archivgesetz 30 Jahre nach Aktenschluß. Bei personenbezogenen Unterlagen wurde hilfsweise eine Schutzfrist von 100 Jahren nach Aktenschluß verfügt.
Die Nutzung des Bestandes ist vor diesem rechtlichen Hintergrund gemäß der Nutzungsbedingungen bzw. der Lesesaalordnung des Belgischen Staatsarchivs möglich. Eventuelle Anträge auf Schutzfristverkürzungen sind ebenfalls an das Staatsarchiv in Eupen zu richten.

Reproduktionsbestimmungen

Reproduktionen können im Rahmen der geltenden rechtlichen Einschränkungen (beispielsweise aus dem Urheberrecht), der geltenden Lesesaalordnung sowie unter Berechnung der Tarife für Reproduktionen des Staatsarchivs (siehe www.arch.be) angefertigt werden, sofern dadurch der Erhaltungszustand der Archivalien nicht gefährdet wird.

Physische Eigenschaften

Die Unterlagen sind in einem, ihrem Alter entsprechenden guten Erhaltungszustand. Während der Verzeichnung wurden die Unterlagen umgebettet und soweit möglich entmetallisiert. In einzelnen Fällen liegen Unterlagen in Thermodruck-Verfahren vor, die altersbedingt schwer lesbar sind. Besonders die ältesten Unterlagen weisen Formen der Zersetzung durch Übersäuerung des Papiers auf.

Andere Findmittel

Es liegen in der Bestandsakte 3-134 (Dossier Central) im Staatsarchiv Eupen Bewertungs- und Übernahmeprotokolle vor. Diese sind auch im SAM-System des Staatsarchivs hinterlegt.

Benutzungshinweise

Für das veröffentlichte Inventar wurden in der Verzeichnung genannte Namen anonymisiert, wenn dies durch datenschutzrechtliche Bestimmungen erforderlich war. Im Staatsarchiv liegt eine nicht anonymisierte Version dieses Findbuches für den Dienstgebrauch vor.
Dort wo aus datenschutzrechtlichen Gründen in den Titeln Namen anonymisiert werden mussten, findet sich in der veröffentlichten Version dieses Inventars der Hinweis "Nullum nomen" in eckigen Klammern ([N.N.]).

Originale und Kopien

Es handelt sich ausschließlich um Originale.

Unterlagen mit verwandtem Inhalt

Die Unterlagen der Schwestersender des BRF (RTBF und BRT bzw. VRT) sowie deren Vorgängerinstitutionen enthalten insbesondere bis zur Gründung des BRF 1977 Hinweise auf die Sendungen in deutscher Sprache. Es handelt sich um folgende Bestände:
Generalstaatsarchiv Brüssel, Bestand BE-A0510/I 624 "Radiodiffusion Télévision Belge (RTB) Institut des émissions françaises (RTB IEF), 1928-1985".
Generalstaatsarchiv Brüssel, Bestand BE-A0510/I 500 "Belgische Radio en Televisie. Instituut van de Gemeenschappelijke Diensten (IGD) en rechtsvoorgangers. Reeksen NL (1931-1978)".
Generalstaatsarchiv Brüssel, Bestand BE-A0510/I 503 "Belgische Radio en Televisie. Instituut van de Nederlandse Uitzendingen en rechtsvoorgangers (BRT INU) (1931-1973)".
Das audio-visuelle Archiv mit Ton- und Videoträgern befindet sich noch beim BRF. Es ist teilweise im Produktionssystem D'Accord bzw. mittels Microsoft Excel-Listen erschlossen. Teile des Audioarchivs wurden bereits digitalisiert. Für die übrigen Teile des Audioarchivs sowie für das Videoarchiv wird eine Digitalisierung angestrebt.

Sekundärliteratur

BECK, Philippe; FICKERS, Andreas; SPROTEN, Vitus, Kino, Radio und Zeitung als Taktgeber. Information, Unterhaltung und Propaganda im Zeitalter der Massenmedien, in: LEJEUNE, Carlo; BRÜLL, Christoph; QUADFLIEG, Peter M. (Hrsg.), Grenzerfahrungen. Eine Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Band 4: Staatenwechsel, Identitätskonflikte, Kriegserfahrungen (1919-1945), Eupen 2019, S. 284-307.
BRF (Hrsg.), "18.00 Uhr: Hier ist der Belgische Rundfunk...". 20 Jahre BRF-Aktuell, Sankt Vith 1990.
BRF (Hrsg.), Im Osten viel Neues. 50 Jahre BRF. Bilder und Texte aus Ostbelgien, Eupen 1996.
BRF (Hrsg.), 60 Jahre Belgischer Rundfunk. 1945-2005 Ostbelgische Zeitgeschichte, Eupen 2006.
HAMMERSCHMIDT, Kathrin, Le BRF (Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft). La conquête d'une place dans le paysage audiovisuel, Masterarbeit, Brüssel 2005.
HERREBOUT, Els, La Communauté germanophone, in: VAN DEN EECKHOUT, Patricia/Vanthemsche, Guy, Sources pour l'étude de la Belgique contemporaine. 19e-21e siècle, Band 1, Brüssel 2017, S. 270-275.
HILLIGSMANN, Germaine, Tonarchiv des BRF (Belgisches Rundfunk- und Fersehzentrum) (1970-1980). Katalog, Verzeichnis der Personennamen, Schlagwortverzeichnis, Endarbeit Institut Provincial d' études et de recherches bibliothéconomiques, Lüttich 1981.
FICKERS, Andreas, Die ostbelgischen Medien als Akteur der Autonomiedebatte?, in: Lejeune, Carlo; BRÜLL, Christoph (Hrsg.), Grenzerfahrungen. Eine Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Band 5: Säuberung, Wiederaufbau, Autonomiediskussionen (1945-1973), Eupen 2014, S. 218-241.
FUNK, Anicia, Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Radio und Fernsehen. Praxis, Gestaltung und Wirkung ostbelgischer Rundfunkprogramme, Masterarbeit, Maastricht 2009.
SCHMITZ, Walter, B.R.F. Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum. Sprachrohr und Spiegel einer Minderheit, VHS-Endarbeit, Eupen 1978.
SPROTEN, Vitus, "Ostbelgien hört Ostbelgien". Der Belgische Hörfunk im Kontext der Debatten um die Kulturautonomie der deutschsprachigen Belgier (1965-1974), Brüssel [2019; im Druck]

Erschliessung und Bearbeiter

Die Erschließung der Unterlagen erfolgte von März 2018 bis Juni 2019 durch Dr. Peter Quadflieg und verschiedene Praktikanten des Staatsarchivs in Eupen. Die Endredaktion des Inventars erfolgte im Juni 2019 durch Dr. Peter Quadflieg unter Aufsicht von Els Herrebout.

 921Februar. 1945-1952.1 Bündel
 922Juni. 1946-1950.1 Bündel
 923Juli. 1946.1 Umschlag
 924Oktober. 1946-1949.1 Bündel
 925Dezember. 1946-1952.1 Bündel
707Manuskripte "Sendungen in Deutscher Sprache. 50 Jahre Geschichte der Ostkantone" von Peter Thomas und Hubert Jenniges. 1972.1 Umschlag
708Sendungsmanuskript "Der Weg der Deutschen Sprachgemeinschaft zur Kulturautonomie" von Hubert Jenniges. 1973.1 Umschlag
1273Sendungsmanuskript "Der Weg der deutschen Sprachgemeinschaft zur Kulturautonomie" von Hubert Jenniges. 1973.1 Umschlag
 1225Band 1.1 Umschlag
 1226Band 2.1 Umschlag
 1227Band 3.1 Umschlag
 1228Band 4.1 Umschlag
709Sendungsmanuskript "Schloss Laeken vom öffentlich versteigerten österreichischen Besitz zur Residenz unserer Dynastie" von Alice Grünebaum. 1974.1 Umschlag
710Manuskript in deutscher, niederländischer und französischer Sprache "Entstehung und Entwicklung der deutschsprachigen Sendungen des Belgischen Hör- und Fernsehfunks". 1974.1 Umschlag
711Manuskript in deutscher, niederländischer und französischer Sprache "30 Jahre BHF". 1975.1 Umschlag