Inventar Archivbestand Amt Amel (1884-1944)

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Archive

Name: Amt Amel

Period: (1884)1920-1944

Inventoried scope: 0,23 linear meters

Archive repository: State archives in Eupen

Heading : Municipalities

Inventory

Authors: Bürcky, Simon — Herrebout, Els

Year of publication: 2017

Code of the inventory: 3-128

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Archivbildner

Name

Amt Amel

Geschichte

Die Einführung der deutschen Verwaltung auf Gemeindeebene in Eupen-Malmedy

(1)Eupen-Malmedy wurde nach einer kurzen Übergangszeit sofort in die ordentliche Reichsverwaltung übernommen. Die Verwaltung wurde provisorisch bis zur Einsetzung deutscher Beamten von Heimattreuen übernommen.
Aus dem belgischen Kanton Eupen, der Gemeinde Kelmis, den neun Gemeinden des Montzener Gebiets und acht altbelgischen Gemeindeteilen wurde der Kreis 11/57 Eupen und aus den Kantonen Malmedy und St. Vith, vier Sektionen der Gemeinde Beho sowie drei weiteren Gemeindeteilen der Kreis 11/60 Malmedy.
Für die innere Verwaltungseinteilung Eupen-Malmedys wurden nach der rheinisch-westfälischen Amtsordnung im Kreis Eupen neben der Stadt Eupen fünf Ämter (Montzen, Moresnet, Herbesthal, Kettenis und Eupen-Land) sowie die amtsfreie Gemeinde Raeren, im Kreis Malmedy neben der Stadt Malmedy acht Ämter (Bevercé, Weismes, Bütgenbach Büllingen, Recht, Amel, St. Vith und Burg-Reuland) eingerichtet (endgültige Einteilung ab 1. November 1940). Diesen Ämtern, die zugleich auch Standesamtsbezirke waren, stand je ein ernannter Amtsbürgermeister vor. Die ehrenamtlichen Bürgermeister der einzelnen Gemeinden hingegen waren zu einem politischen Schattendaseins verurteilt. Die einzelnen Gemeinden hatten kaum Befugnisse und ihre Bürgermeister praktisch keine Entscheidungsbefugnisse. Alle wichtigen Fäden liefen beim Amtsbürgermeister zusammen. Das Amt, zu dem es in Belgien kein Äquivalent gibt, übernahm alle wesentlichen Rechte und Pflichten, die nach den Grundsätzen der belgischen Gemeindeautonomie den kleinsten politischen Einheiten zustanden.

In der Regel wurde 1940 auf die alte deutsche Einteilung zurückgegriffen, die hier und da an den geänderten Verhältnissen angepasst wurde. (2) 1920 hatte Belgien grundsätzlich größere Einheiten geschaffen. So erschienen viele deutsche Gemeinden in der Zwischenkriegszeit nur noch als Gemeindesektionen, während sie 1940 wieder zu eigenen Gemeinden erhoben wurden. In den Monaten Mai bis Oktober 1940 suchte man nach einer möglichst zweckmäßigen Gliederung des neuerworbenen Gebietes. Sowohl für die Amts- als auch für die Kreisverwaltung konnte kein bestehender belgischer Apparat übernommen werden und musste praktisch die gesamte Administration neuaufgebaut werden, oftmals unter großen Schwierigkeiten der Personalbeschaffung. Mit der Einrichtung der Verwaltung wurden zunächst zeitweilig nach Eupen-Malmedy versetzte Altreichbeamte, die meistens aus dem Regierungsbezirk Aachen, oder doch zumindest aus der Rheinprovinz stammten, beauftragt. Die Städte und die Ämter wurden von einem Altreichsbürgermeister kommissarisch geleitet. Besprechungen der Amtsbürgermeister in den beiden Kreishauptstädten ermöglichten eine rasche und koordinierte Einführung der deutschen Verwaltung. Man hoffte mit der Hilfe von dem reichsdeutschen Verwaltungssystem vertrauten und sacherfahrenen Beamten schneller eine Eingliederung durchführen zu können. Hinzu kam, dass man die Einstellung der Eupen-Malmedyer Bevölkerung noch zu wenig kannte. Man war ihrer Loyalität - sicherlich in den altbelgischen Gebieten - noch nicht so sicher. Alle früheren belgischen Bürgermeister und Gemeindesekretäre hatten sich außerdem nach Altbelgien zurückgezogen oder waren ihrer Posten enthoben worden, ebenso alle, die sich dem Regime nicht loyal zeigten. (3) In nicht-leitenden Posten in der Verwaltung der Gemeinden und Ämter waren während des Krieges wohl einheimische Kräfte tätig. In den meisten Fällen wurde das belgische Verwaltungspersonal aus der Vorkriegszeit übernommen. Auch die Mehrheit der Beamten und Angestellten der Forst- und Finanzämter, der Zoll- und Justizverwaltung, sowie das Personal von Post, Bahn, Kleinbahn, Gas- und Wasserwerk wurden übernommen.

Die Verordnung zur Einführung gemeinderechtlicher Vorschriften in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 30. September 1940 schuf die rechtliche und organisatorische Grundlage für den Verwaltungsaufbau. Danach waren bis zum 1. April 1941 die Gemeindebürgermeister und -beigeordneten, sowie die Gemeinderäte und -beiräte neu zu berufen. Für die Zeit vom 1. September bis zum 31. März 1941 mussten Zwischenhaushaltspläne aufgestellt werden. Aufsichtsbehörde der Gemeinden war der Landrat, obere Aufsichtsbehörde der Regierungspräsident in Aachen. Die Verordnung kommentierte verschiedene Paragraphen der deutschen Gemeindeordnung und versah sie teilweise mit Sonderbestimmungen für Eupen-Malmedy. Aufgrund der deutschen Gemeindeordnung und der Amtsordnung (1935) wurden die jeweils vom Kreisleiter - als Beauftragten der Partei und der Gemeinden - und vom Landrat genehmigten "Hauptsatzungen" der Gemeinden aufgestellt, wodurch sich diese politischen Einheiten konstituierten. Nach demokratischen Muster war in den Gemeinden neben dem Bürgermeister von "Beigeordneten" und für die Legislative von "Gemeinderäten" (in den Städten "Ratsherren") und "Beiräten" die Rede, in den Ämtern von "Amtsbeigeordneten" und "Amtsältesten". Die einzige Aufgabe der Inhaber dieser "Ehrenämter" bestand jedoch darin, bereits getroffene Entscheidungen "gutzuheißen". Deshalb konnten diese Posten auch an politisch zuverlässige Einheimische vergeben werden, die damit erst noch für sechs volle Jahre als "Ehrenamtliche" berufen wurden. Man ließ sich auch viel Zeit für die Einsetzung dieser Personen. Die letzten Beigeordneten und Amtsältesten wurden erst im Dezember 1941 in ihr Amt eingeführt.
Die Einsetzung der wichtigen Amtsbürgermeisterstellen ging schneller von statten. Bis zum Herbst 1940 waren alle 14 Amtsbürgermeister eingesetzt. Nur vier davon, nämlich Erich Peters in Montzen, Joseph Kriescher in Moresnet, Walther Rexroth in der Stadt Eupen und im Amt Eupen-Land sowie Mathieu Antoine in Recht, waren Eupen-Malmedyer. Alle übrigen stammten aus dem Altreich, vermutlich zur Enttäuschung vieler hiesiger treuer Heimattreue-Front Anhänger. (4)

Ein Erlass vom 20. Mai 1940 des Innenministers Frick, der bestimmte, dass eine "zum Aufbau der Verwaltung in den eingegliederten Gebieten erforderliche Ernennung und die Übernahme von Personen aus diesen Gebieten in das Beamtenverhältnis, allgemein zulässig sei", bildete die Grundlage für die Aufnahme von Eupen-Malmedyern in der Reichsverwaltung. (5) Die Übernahme ins deutsche Beamtenverhältnis sowie die Zahlung von Pensionen wurden in einem Erlass des Innenministers vom 15. Juli 1940 genau geregelt. Eine allgemeine Überführung der bisherigen Beamten in Eupen-Malmedy war nicht beabsichtigt. Diejenigen Beamten jedoch welche die notwendigen Voraussetzungen erfüllten, sollten allerdings zu Reichsbeamten ernannt werden. Neben beamtenrechtlichen Voraussetzungen, waren dauerndes Bedürfnis für die entsprechende Stelle: deutschblutige Abstammung, ausreichende Vorbildung - wobei die nach belgischem Recht erfolgte Ausbildung als genügend anerkannt wurde -, politische Zuverlässigkeit, Besitz der Ehrenrechte, guter Leumund, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, körperliche Rüstigkeit, sowie ruckhaltloser Einsatz für den nationalsozialistischen Staat notwendig. Bis zur Einrichtung von Planstellen konnten diese neuen Beamten aber nur auf Widerruf eingestellt werden, wobei sie besoldungsrechtlich wie planmäßige Beamte behandelt wurden. Die endgültige Übernahme erfolgte bis Ende Oktober 1941. Um die übernommene Verwaltungsbedienstete in ihren neuen - teilweise völlig fremden Aufgabenbereich sowie in die sich sehr stark von dem belgischen System abweichende deutsche Verwaltungsordnung einzuführen, wurden verschiedene Einführungs-, Umschulungs- und später auch Fortbildungskurse durchgeführt oder einheimische Beamten zur Einarbeitung nach Deutschland geschickt. Die Lehrgänge wurden aber nur schwach besucht, da die Ablegung einer Prüfung keine Voraussetzung für die Übernahme war.

Der Einmarsch hatte allgemein zu Stockungen des wirtschaftlichen Lebens und des Zahlungsverkehrs geführt. Eine vorübergehende finanzielle Krise in Gemeinden und Ämtern war die Folge. (6) Die Gemeinden mussten ihre Barreserven ansprechen oder Überbrückungskredite beantragen. Die allgemeine finanzielle Betreuung Eupen-Malmedys wurde durch einen Runderlass des preußischen Finanzministers Popitz am 5. September 1940 geregelt. Dieser bestimmte, dass nur die seit dem 1. Juli (Übernahme in die Zivilverwaltung) anfallenden Staatsausgaben und -einnahmen von Preußen übernommen wurden. Vorher entstandene Ausgaben wurden nicht von der Staatskasse getragen, sondern durch Sonderzuschüsse oder Subsidien des Reiches oder irgendwelcher Fonds übernommen. Bereits im Mai 1940 hatte Popitz für die dringendsten Verwaltungsaufgaben, die bestimmungsgemäß von Preußen zu tragen waren, vorerst 200.000 Reichsmark zur Verfügung gestellt. Wegen der starken Verschlechterung der preußischen Finanzlage 1940 sollten alle für Eupen-Malmedy erforderlichen Mehrausgaben wenn immer möglich aus ordentlichen Mitteln bestritten werden, was gewisse Einschränkungen zu Folge hatte.
Bis zur Einführung des preußischen Finanzausgleichsgesetzes am 1. April 1941 und damit zur ordentlichen Auszahlung von Finanzzuweisungen, erhielten die Gemeinden einen Finanzausgleich aufgrund der belgischen Zuweisungen von 1939 sowie einen Zuschlag von 35 Prozent auf diese Beträge, der mit einer belgischen Erhöhung von 10 % für 1940, erhöhten Kriegs- und Umstellungskosten sowie allgemeinen Preis- und Lohnerhöhungen von mindestens 20 Prozent begründet wurde. Trotz vieler Kredite, Sonderzuweisungen, Vorschusszahlungen und ähnlicher Maßnahmen, wie beispielweise die Freistellung der Gemeinden von Kriegsbeiträgen bis 31. März 1943 konnten gewisse Engpässe nicht vermieden werden. Neben diesen Überbrückungsgeldern für dringende Aufgaben der Gemeinden, erhielten die Ämter und Gemeinden während der ganzen deutschen Zeit die verschiedensten Subventionen u.a. für wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen.

Zunächst erhob das Reich Steuern nach belgischem Recht. Ab Juni 1940 wurden die deutschen Steuern in Eupen-Malmedy eingeführt. Diese brachten dem einzelnen Steuerzahler im Allgemeinen eine größere finanzielle Belastung als bisher. Die Gemeinden und Ämter führten zusätzliche Abgaben, wie Getränke-, Vergnügungs-, Jagd- und Wertzuwachssteuern ein.

Die Verwaltungsarbeit während des Krieges war vor allem wegen der Einberufungen durch einen sehr großen Personalmangel und viele kriegsbedingte Verwaltungsvereinfachungen gekennzeichnet.

Die Verwaltung im Amt Amel

Nach der Wiedereingliederung Eupen-Malmedys in das Deutsch Reich und der Wiederherstellung des Amts Amel in seiner früheren Form wurde in Amel ein neues Dienstgebäude für die Amtsverwaltung gebaut, fertiggestellt wurde dieses im Jahr 1941. Interimsmäßig leitete das Amt Amel ab dem 01.06.1940 Amtsbürgermeister Zander, ab Oktober des gleichen Jahres übernahm Amtsbürgermeister Brinkkötter das Amt. (7)
Dem Amt Amel unterstanden 14 Gemeinden, so viele wie keinem anderen Amt. Mit 118 Einwohnern in der kleinsten Gemeinde und 506 in der größten zeichnete sich das Amt Amel besonders durch sehr kleine Gemeinten aus. (8)
Im September 1940 fungierten in den einzelnen Gemeinden u.a folgende Ortsbürgermeister: Schoppen: Mersson; Montenau: Linnertz; Mirfeld: Drammer; Heppenbach: Zeimers, später Thome; Medell: Henzen; Wallerode: Gangolf Joseph; Meyerode: Hoffmann; Herresbach: Reiners.

Befugnisse und Tätigkeiten des Amtes

Siehe dazu Kapitel 2 a: die Einführung der deutschen Verwaltung auf Gemeindeebene in Eupen-Malmedy.

Organisation des Amtes

Siehe dazu Kapitel 2 a: die Einführung der deutschen Verwaltung auf Gemeindeebene in Eupen-Malmedy.

Archivbestand

Geschichte des Archivbestands

Am 20. Dezember 2011 beschloss das Gemeindekollegium der Gemeinde Amel die Hinterlegung der Bestände der Altgemeinden Amel, Meyerode und Heppenbach bis 1950 in das Staatsarchiv in Eupen. Am 21.10.2014 wurde dieser Beschluss umgesetzt und die Archive nach Eupen transferiert. Der Depositalvertrag für das Archiv der Gemeinde Amel wurden unterschrieben am 5. Mai 2015.

Inhalt

Der Archivbestand für die vier Kriegsjahre umfasst Unterlagen, die bei der Erledigung der diversen Aufgaben eines Amtes anfallen. Es handelt sich um sehr wenig Akten (37 Verzeichniseinheiten). Vermutlich ist ein Teil der Akten verloren gegangen. Unter welchen Umständen das geschehen ist, ist nicht bekannt.

Sprache und Schrift:

Der Bestand enthält hauptsächlich Akten in deutscher Sprache. Vereinzelt gibt es auch Dokumente auf Französisch.

Bewertungen und Kassationen

Die von der Gemeinde Amel abgegebenen Akten der Jahre 1940 bis 19440 wurden wegen der mit den Staatenwechseln verbundenen besonderen Geschichte des Gebietes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und seiner Bewohner komplett übernommen. Identische Zweitschriften wurden aussortiert.

Zu erwartender Zuwachs

Ein späterer Zuwachs ist nicht zu erwarten.

Ordnung

In den annektieren Gemeinden und Ämtern von Eupen-Malmedy sollten die neu anfallenden deutschen Akten so schnell möglich nach einheitlichen Gesichtspunkten geordnet und abgelegt werden. Dazu diente der 1940 von Mathias Maraite, Kreisamtmann in Jülich, entworfene Musteraktenplan, der nach Kriegsende im ganzen Reich eingeführt werden sollte. Durch eine Genehmigung des Innenministeriums war es möglich, diesen Plan vorzeitig der Verwaltung zugrunde zu legen, womit Eupen-Malmedy zumindest theoretisch die neueste Aktenablage des deutschen Reiches erhielt. (9) Diese Vereinheitlichung trug bei zur Verwaltungsvereinfachung und ermöglichte auch Sammelbestellungen für Ordner, Formulare usw. für alle Ämter. Zunächst wurden aber die Rückseiten belgischer Formulare verwendet. Sehr wichtig für die neuen Amtsverwaltungen waren auch die früheren Jahrgänge der deutschen Gesetz-und Verwaltungsblätter. Alles was in den Amtszimmern irgendeiner Weise an Belgien erinnerte, wie Königsbilder und französische Anschriften wurde entfernt.

Der Aktenplan befand sich nicht in diesem Bestand, wohl aber im Bestand des Amtes Kettenis im Staatsarchiv in Eupen (BE-A0531_706867_708195_FRE).
Es handelt sich um eine dezimale Klassifikation mit folgenden 10 Hauptgruppen:
0. Allgemeine Verwaltung
1. Polizei
2. Schulwesen
3. Kultur und Gemeinschaftspflege
4. Fürsorgewesen und Jugendhilfe
5. Gesundheitswesen und Völkerertüchtigung
6. Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen
7. Wirtschaftsforderung- und wirtschaftsfördernde Einrichtungen
8. Wirtschaftliche Betätigung (Unternehmen und Beteiligungen)
9. Finanz- und Steuerverwaltung
In dem genannten Aktenplan werden die zehn Hauptklassen weiter unterverteilt nach Gruppen, Untergruppen und einzelne Themen. Diese Klassifikation konnte als Ordnungsschema für das vorliegende Inventar übernommen werden. Auf den Akten waren keine Signaturen vorhanden.

Nutzungsbedingungen

Die meisten Akten sind frei zugänglich. Die Nutzung des Bestands erfolgt im Rahmen der geltenden Nutzungsbedingungen bzw. Benutzerordnung des belgischen Staatsarchivs. Personenbezogene Unterlagen unterliegen noch dem Persönlichkeitsschutz.

Reproduktionbedingungen

Reproduktionen können im Rahmen der geltenden Bestimmungen angefertigt werden, sofern sie den Erhaltungszustand der Archivalien nicht gefährden.

Physische Merkmale und technische Erfordernisse

Die Akten des Amtes Amel befinden sich in einem guten Zustand.

Zugangsmittel

Als Zugang zu diesem Archivbestand dient das hier vorliegende Findmittel.

Hinweise für die Benutzung

Der Bestand des Amtes Amel ist nur teilweise überliefert worden. Die Akten beziehen sich auf sehr unterschiedliche Themen; die meisten Akten betreffen Finanzangelegenheiten. Ob nach dem Krieg eine Bewertung und Aussortierung von diesen Akten stattgefunden hat, oder ob diese Akten eventuell noch anderswo aufbewahrt werden, ist zur Zeit unklar.

Erschließung

Das Inventar wurde im Frühjahr 2017 erschlossen von Els Herrebout und Simon Bürky.

1Diverse Unterlagen betr. die von dem Polizeikommissariat Verviers bzw. St. Vith genehmigten Requisition von Gütern durch Militäreinheiten. 1944.1 Umschlag